Schwangerschaftsabbruch

 

Wir führen medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche bis zum Ende der 9. Schwangerschaftswoche durch.

 

Hierfür benötigen wir

  • Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer der Patientin

  • das Schwangerschaftsalter

  • eine Beratungsbescheinigung von einer Beratungsstelle

  • eine Kostenübernahmebescheinigung von der Krankenkasse (wenn keine Kostenübernahme möglich ist, müssen die 

    Patientinnen die Kosten selbst tragen!) (EC- oder Barzahlung möglich)

  • wenn möglich einen Chlamydienbefund (wenn dieser nicht vorliegt, können Sie den Test in unserer Praxis machen)

 

Wir können diese Behandlung nur anbieten, wenn Sie deutsch, englisch, französisch oder kiswahili sprechen.